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   BGH, 13.01.1961 - 4 StR 507/60   

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BGH, 13.01.1961 - 4 StR 507/60 (https://dejure.org/1961,7432)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1961 - 4 StR 507/60 (https://dejure.org/1961,7432)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1961 - 4 StR 507/60 (https://dejure.org/1961,7432)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Lebenslange Untersagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis wegen Fahrens ohne Führerschein und Vollrausches - Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Vollrausches bei abnormer geistig-seelischer Veranlagung eines Täters - Beurteilung des Hemmungsfähigkeit eines Täters bei ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.05.1951 - 1 StR 231/51
    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 507/60
    Daß das Landgericht den Angeklagten wegen Vollrauschs verurteilt hat, obwohl nach der Überzeugung des Gerichts der genossene Alkohol "nur in Verbindung mit der abnormen geistig-seelischen Veranlagung des Angeklagten" (UA 22) zu seiner vollen Zurechnungsunfähigkeit geführt hat, ist nach der vom Landgericht zu Recht zugrundegelegten Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden (RGSt 73, 11; 73, 132, 133/134; BGHSt 1, 196, 198 [BGH 29.05.1951 - 1 StR 231/51]; 4, 73, 75 [BGH 26.02.1953 - 3 StR 826/52]/76).

    Auch der von der Revision angeführten Stelle der 8. Aufl. dieses Erläuterungswerks ist nichts anderes zu entnehmen, Nach dieser Stelle steht der Verfasser auf demselben Standpunkt wie die Entscheidung BGHSt 1, 196, 198 [BGH 29.05.1951 - 1 StR 231/51], wonach eine Bestrafung aus § 330 a StGB dann entfallen muß, wenn zu dem Alkoholgenuß ein weiterer, äußerer Umstand (z.B. eine Gehirnerschütterung) hinzutritt, der zusammen mit dem Alkoholgenuß die Zurechnungsunfähigkeit herbeiführt Wirkt sich aber der Alkoholgenuß deswegen, weil er den Täter in einem besonderen körperlichen Zustand wie etwa starker Ermüdung antrifft oder mit einer besonderen Veranlagung des Täters wie starker Alkoholempfindlichkeit oder Schwachsinn zusammentrifft, dahin aus, daß die Zurechnungsfähigkeit des Täters ausgeschlossen wird, so steht dies der Anwendung des § 330 a StGB nicht entgegen.

  • BGH, 26.02.1953 - 3 StR 826/52
    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 507/60
    Daß das Landgericht den Angeklagten wegen Vollrauschs verurteilt hat, obwohl nach der Überzeugung des Gerichts der genossene Alkohol "nur in Verbindung mit der abnormen geistig-seelischen Veranlagung des Angeklagten" (UA 22) zu seiner vollen Zurechnungsunfähigkeit geführt hat, ist nach der vom Landgericht zu Recht zugrundegelegten Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden (RGSt 73, 11; 73, 132, 133/134; BGHSt 1, 196, 198 [BGH 29.05.1951 - 1 StR 231/51]; 4, 73, 75 [BGH 26.02.1953 - 3 StR 826/52]/76).
  • BGH, 07.11.1955 - GSSt 2/55

    Persönlicher Anwendungsbereich des § 42m Strafgesetzbuch (StGB) - Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 507/60
    Da der Angeklagte keine Fahrerlaubnis mehr besaß, nachdem sie ihm von der Verwaltungsbehörde bereits entzogen war, konnte sie ihm das Landgericht nicht neuerdings entziehen; es konnte aber die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis für immer untersagen (vgl. BGHSt 10, 94, 99) [BGH 07.11.1955 - GSSt - 2/55].
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 507/60
    Daß der Täter auch dann aus § 330 a StGB zu bestrafen ist, wenn bei Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten zweifelhaft bleibt, ob der verschuldete Rausch die Zurechnungsfähigkeit des Täters ausgeschlossen oder nur erheblich vermindert hat, hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 9, 390 bereits klargestellt.
  • BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59

    Wirkung einer voneinander abweichenden rechtlichen Beurteilung einer Rauschtat

    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 507/60
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß sich die Frage der Hemmungsfähigkeit eines Täters bei den verschiedenen Straftaten nur selten einheitlich beantworten läßt (BGHSt 14, 114, 116) [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59].
  • RG, 25.11.1938 - 1 D 765/38

    1. Der § 330 a StGB. ist auch dann anwendbar, wenn der Täter gegen den Genuß

    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 507/60
    Daß das Landgericht den Angeklagten wegen Vollrauschs verurteilt hat, obwohl nach der Überzeugung des Gerichts der genossene Alkohol "nur in Verbindung mit der abnormen geistig-seelischen Veranlagung des Angeklagten" (UA 22) zu seiner vollen Zurechnungsunfähigkeit geführt hat, ist nach der vom Landgericht zu Recht zugrundegelegten Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden (RGSt 73, 11; 73, 132, 133/134; BGHSt 1, 196, 198 [BGH 29.05.1951 - 1 StR 231/51]; 4, 73, 75 [BGH 26.02.1953 - 3 StR 826/52]/76).
  • RG, 14.03.1939 - 1 D 76/39

    1. Kann auch ein "pathologischer" Rausch die Grundlage für eine Bestrafung nach

    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 507/60
    Daß das Landgericht den Angeklagten wegen Vollrauschs verurteilt hat, obwohl nach der Überzeugung des Gerichts der genossene Alkohol "nur in Verbindung mit der abnormen geistig-seelischen Veranlagung des Angeklagten" (UA 22) zu seiner vollen Zurechnungsunfähigkeit geführt hat, ist nach der vom Landgericht zu Recht zugrundegelegten Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden (RGSt 73, 11; 73, 132, 133/134; BGHSt 1, 196, 198 [BGH 29.05.1951 - 1 StR 231/51]; 4, 73, 75 [BGH 26.02.1953 - 3 StR 826/52]/76).
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